1 |
Planung und Bau von Stromversorgungsnetzen |
1.1 |
Anlegen einer Planungsakte, Genehmigungen, Abstimmen mit anderen Versorgungsträgern |
1.2 |
Auswahl des Trassenverlaufs, Festlegung von Leitungsquerschnitten, Erstellen des Bauzeitenplanes |
1.3 |
Ausschreibung und Auftragsvergabe, Einsatz von qualifiziertem Personal |
1.4 |
Veranlassen der geplanten Baumaßnahme, Baustelleneinrichtung, Sicherungsmaßnahmen |
1.5 |
Koordinieren und Kontrollieren der Baumaßnahmen, Prüfen und Abnehmen |
1.6 |
Baudokumentation, Aufmaß, Aktualisierung der Bestandspläne |
2 |
Betrieb von Stromversorgungsnetzen |
2.1 |
Erstellung, Auswertung und Beurteilung von Betriebs- und Sachdaten sowie von Plänen zur Bestandsdokumentation, Gefährdungspotentiale |
2.2 |
In- und Außerbetriebnahme von Anlagen und Verteilungsnetzen zur Stromversorgung, Berücksichtigung der Kundeninformation und -abstimmung |
2.3 |
Durchführen von Maßnahmen bei besonderen Betriebszuständen |
2.4 |
Überprüfen von Anlagen und Ortsnetzstationen |
2.5 |
Überprüfen von Verrechnungsmesseinrichtungen im Netzbetrieb |
2.6 |
Berücksichtigen der einschlägigen Arbeitssicherheits-, Gesundheits- und Umweltbestimmungen |
3 |
Instandhaltung von Stromversorgungsnetzen |
3.1 |
Aufstellen von Inspektions- und Wartungsplänen |
3.2 |
Vorbereiten, Veranlassen und Dokumentieren der Inspektions- und Wartungsarbeiten |
3.3 |
Erstellen von Maßnahmekatalogen zur vorbeugenden Instandhaltung |
3.4 |
Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen |
3.5 |
Erstellung der Anlagendokumentation |
3.6 |
Funktion von Einrichtungen zur Verbrauchsmessung unter Berücksichtigung der eichrechtlichen Vorschriften |